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Über die eigene Sexualität und Reproduktion selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Offener Brief des Netzwerks der österreichischen Frauengesundheitszentren an Regierungsverhandler*innen: Selbstbestimmung für Frauen und Mädchen sichern, 11.12.2019

Sehr geehrte Frau Nationalratsabgeordnete Dr.in Schramböck, wir bitten Sie, dies in Ihren Gesprächen zu berücksichtigen!

Die Frauengesundheitszentren in Österreich vertreten seit bald 30 Jahren Frauen und Mädchen in gesundheitlichen Belangen. Gerade die Sicherstellung der sexuellen und reproduktiven Rechte stellt ein Kernthema dar.
Daher wenden wir uns zu folgenden wichtigen Themen explizit an Sie als die Verhandlerinnen und Verhandler einer zukünftigen Bundesregierung.
Wir schließen uns damit Forderungen aus dem Aktionsplan Frauengesundheit, der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung, des Frauenringes und weiterer Stakeholder in Österreich an:

  • Wir treten für eine umfassende sexuelle Bildung von Kindern und Jugendlichen nach WHO-, UNESCO- und BZgA-Standards ein. Dazu gehört, dass Kinder und Jugendliche über intime Fragen in einem geschützten, sicheren und neutralen Rahmen reden und lernen können. Diesem Prinzip widerspricht die Anwesenheit von Lehrpersonen bei Workshops. (Diese sieht der Erlass Sexualpädagogik von 2015, konkretisiert mit dem Rundschreiben des BMBWF 5/2019, vor.) Es ist wichtig, dass externe, nach anerkannten Qualitätsstandards arbeitende Expert*innen wieder in geschütztem Rahmen mit Schüler*innen arbeiten können.
  • Kostenfreier Zugang zu Verhütungsberatung und zu Verhütungsmitteln sind sinnvoll und wichtig, da dies nachweislich die Anzahl unerwünschter Schwangerschaften und die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen verringert.
  • Derzeit werden in den meisten öffentlichen Krankenanstalten keine oder zu teure Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Es ist für Frauen wichtig, dass in jedem Bundesland in öffentlichen Spitälern ein Schwangerschaftsabbruch für sie möglich ist.
  • Wir empfehlen, dass der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch durch Fachärzt*innen und Allgemeinmediziner*innen erlaubt wird. Dies ist wichtig, um jene wenigen Krankenanstalten, die derzeit einen kostengünstigen Abbruch anbieten, zu entlasten und für die Frauen Wartezeiten auf einen chirurgischen Abbruch von bis zu fünf Wochen zu vermeiden. Derzeit darf die Pille für den medikamentösen Abbruch nach dem Arzneimittelgesetz nur in Krankenanstalten abgegeben werden.

Wir bitten Sie, diese Fakten und Empfehlungen in Ihren Gesprächen zu berücksichtigen! Gerne stellen wir weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
das Netzwerk der österreichischen Frauengesundheitszentren

OTS-Meldung: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20191211_OTS0184


Nähere Informationen zum Netzwerk der österreichischen Frauengesundheitszentren erhalten Sie im  im Anhang, unter www.frauengesundheit.at und bei der Koordinatorin des Netzwerks: Mag.a Maria Bernhart, 01/476155771, m.bernhart@fem.at
Kontakt für Presseanfragen: Frauengesundheitszentrum, Graz, 0316/837998, frauen.gesundheit@fgz.co.at