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Das Frauengesundheitszentrum erarbeitete den Kriterienkatalog Gute Gesundheitsinformation im Rahmen der Maßnahme 1.4.2 zur Umsetzung des österreichischen Rahmen-Gesundheitsziels 3 Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken (www.gesundheitsziele-oesterreich.at). Es haet den Lead für diese Maßnahme und wurde von einem Redaktionsteam unterstützt.
Sylvia Groth (ehrenamtliche Projektleitung), Felice Gallé (Frauengesundheitszentrum)
Redaktionsteam: Sylvia Groth, Felice Gallé, Roland Schaffler, Elisabeth Tschachler
Beratung: Sylvia Sänger
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Der Kriterienkatalog basiert auf der Guten Praxis Gesundheitsinformation (2015) des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin (http://www.ebm-netzwerk.de/pdf/publikationen/gpgi2.pdf). Der Auftrag war, explizit einen evidenzbasierten und geschlechtergerechten Kriterienkatalog für Gesundheitsinformation zu entwickeln, der auf aktuellen internationalen Forschungsergebnissen und der österreichischen Gesetzeslage basiert. Die Notwendigkeit, die Gesundheit von Frauen und Männern geschlechtergerecht zu sichern, ist durch die österreichischen Rahmen-Gesundheitsziele, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz (BFG 2015) und die Wirkungsziele der Bundesregierung vorgegeben.
Über 60 ExpertInnen, AuftraggeberInnen, HerausgeberInnen und VerfasserInnen von Gesundheitsinformationen wurden in einem Feedback-Prozess an der Erstellung des Kriterienkataloges beteiligt. Ziel ist es, die Gute Gesundheitsinformation zu einem hilfreichen Werkzeug zu machen, das in Österreich bekannt ist und in der Praxis angewandt wird.
Daher erarbeitet das Redaktionsteam zusätzlich zum Kriterienkatalog auch Vorschläge, wie dieser erfolgreich verbreitet, monitiert und in verbindliche Regelungen überführt werden kann.
Denn evidenzbasierte, geschlechtergerechte Gesundheitsinformationen
Kurzbeschreibung auf der Website der Österreichischen Plattform für Gesundheitskompetenz (ÖPGK) http://oepgk.at/massnahmen/geschlechtergerechte-evidenzbasierte-gesundheitsinformation/
Bundesministerium für Gesundheit: Rahmen‐Gesundheitsziele. Bericht der Arbeitsgruppe zum Rahmen‐Gesundheitsziel 3 Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken, Dezember 2013, S.17 f.
www.gesundheitsziele-oesterreich.at/wp-content/uploads/2014/10/RGZ3_Bericht_201404142.pdf
Die Gute Gesundheitsinformation Österreich, ein ergänzender Werkzeugkoffer und das Konzept zur Verbreitung wurden im März an die Österreichische Plattform für Gesundheitskompetenz (ÖPGK) abgegeben.
Information und Dokumente:
Frauengesundheitszentrum, http://www.frauengesundheitszentrum.eu/gesundheitskompetenz/
ÖPGK, https://oepgk.at/die-oepgk/schwerpunkte-2017/gute-schriftliche-gesundheitsinformation/
Gute Gesundheitsinformation wurde neben Gesprächsqualität im Gesundheitswesen zum Schwerpunkt der ÖPGK 2017 erklärt.
Das Rahmen-Gesundheitsziel 3 hebt die Bedeutung evidenzbasierter Gesundheitsinformation hervor (BMG 2012).
Gesunde und kranke Frauen und Männer haben ein Recht auf umfassende, verständliche Informationen zu Fragen, die ihre Gesundheit und Krankheiten betreffen. Gesundheitsinformationen können sich auf Lebensstil, Gesunderhaltung, Früherkennung, Diagnostik, Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsverständnis, Krankheitsbewältigung, Selbstmanagement, Nachsorge, Rehabilitation, Pflege und Orientierung im Gesundheits- und Sozialwesen beziehen.
Für die Wahrnehmung ihres Rechts auf Beteiligung an Entscheidungsprozessen benötigen BürgerInnen unverzerrte und zuverlässige Gesundheitsinformationen, die auf dem aktuellen Wissenschaftsstand beruhen: evidenzbasierte Informationen. Diese sollen sie auch darin stärken, die eigenen Werte und Wünsche zu erkennen und anzuerkennen sowie politisch aktiv zu werden, Qualitätsmängel aufzuzeigen und dadurch auch die gesundheitliche Versorgung weiterzuentwickeln.
Gesundheit hat ein Geschlecht!
Ob Sex und Gender, also das biologische und das soziale Geschlecht, berücksichtigt werden, ist ein Qualitätskriterium für Studiendesigns, wissenschaftliche Veröffentlichungen von Studien und systematische Überblicksarbeiten sowie für Gesundheitsinformationen für BürgerInnen. Diese Tatsache schlägt sich international bereits in zahlreichen Empfehlungen und Regelungen nieder.
Evidenz-, also wissensbasierte Gesundheitsinformationen müssen zutreffend und passend sein. In Sprache, Bild und Grafik, Inhalt und Beispielen sollen sie die Lebensrealität und die körperlichen Veränderungen und Krankheiten von Frauen und Männern treffend darstellen, Stereotypen vermeiden und Vielfalt sichtbar machen.
Diese vertiefte Verbindung zwischen evidenzbasierter Gesundheitsinformation mit geschlechtergerechter Gesundheitsinformation im Bereich der Consumer Health Information fehlt bisher. Österreich setzt damit einen innovativen Schritt.