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Bedenken zu einer KostenĂŒbernahme der HPV-Impfung

Humane Papilloma Viren (HPV) können GebĂ€rmutterhalskrebs auslösen. 2006 wurde ein erster Impfstoff gegen HP-Viren auf den österreichischen Markt gebracht. Seither wird diskutiert, ob Bund, LĂ€nder beziehungsweise Sozialversicherung die Impfkosten ĂŒbernehmen sollen – derzeit heftiger denn je. Dazu gibt es verschiedene Bedenken. FĂŒr Sylvia Groth, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des Grazer Frauengesundheitszentrums, geht es vor allem um die Bedeutung des PAP-Abstriches zur GebĂ€rmutterhals-FrĂŒherkennung, die Preispolitik der Impfstoff-Hersteller und gute Dokumentation. „Frauen und MĂ€dchen haben ein Recht auf QualitĂ€t“, betont Groth und ergĂ€nzt: „Zwingend ist außerdem unabhĂ€ngige Information fĂŒr Frauen und MĂ€dchen als Grundlage ihrer Entscheidung fĂŒr oder gegen eine Impfung.“


Hintergrund

1.PAP-Abstrich braucht QualitÀtssicherung
Die HPV-Impfung ersetzt nicht das PAP-Screening. Daher sollten junge Frauen ab 20 Jahren regelmĂ€ssig einen PAP-Abstrich am GebĂ€rmutterhals machen lassen, auch wenn sie geimpft sind (ECDC 2012). Die vorliegenden Daten zeigen aber, dass beim PAP-Screening in Österreich MĂ€ngel bestehen (RĂĄsky 2006; Regitnig 2007, 2008). Dringend brĂ€uchte das PAP-Screening im Rahmen der Vorsorge neu eine QualitĂ€tssicherung der Abnahme- und UntersuchungsqualitĂ€t.
Wichtig ist, dass dies bei Übernahme der Kosten fĂŒr die Impfung nicht aus dem Blick gerĂ€t.

2.Preisverhandlungen im Sinne der österreichischen SteuerzahlerInnen
Der Preis fĂŒr die HPV-Impfung liegt in Österreich mit einem Apothekenpreis von 624 Euro sehr hoch. Eine KostenĂŒbernahme wĂŒrde die Gesundheitsausgaben des Bundes, der LĂ€nder und der Sozialversicherung in einem hohen Maß belasten. (Experten sprechen von rund 20 Millionen Euro pro Jahr, Zechmeister et al. 2007). In Zukunft werden weitere Impfungen auf den Markt kommen. Auch hier werden die Herstellerfirmen durch Marketing eine zwingende KostenĂŒbernahme propagieren.

Die schwedischen Gesundheitsbehörden haben den Preis der Impfung mit dem Hersteller zu 25 Euro pro Dosis, also insgesamt 75 Euro, ausverhandelt (Sparén 2012).
Sollten der Bund, die LĂ€nder und/oder die Sozialversicherung ĂŒberlegen, die Kosten zu ĂŒbernehmen, wĂ€ren unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten optimale Preisverhandlungen zentral.

3. EinfĂŒhrung eines Impfregisters
Das European Centre for Desease Prevention and Control (ECDC) fordert als Standard bei der EinfĂŒhrung der HPV-Impfung eine Dokumentation der Personen, die geimpft werden, ein Monitoring zu den Wirkungen der Impfung und den Auswirkungen auf die Krebsvorstufen. Außerdem soll es eine VerschrĂ€nkung mit dem Programm zur FrĂŒherkennung von GebĂ€rmutterhalskrebs geben.
In Österreich gilt es ein Impfregister einzufĂŒhren. Der regelmĂ€ĂŸigen Auswertung der Daten mĂŒssen auch Konsequenzen folgen.

4. UnabhĂ€ngige Information fĂŒr Frauen und MĂ€dchen
Es bestehen nach wie vor viele offene Forschungsfragen und WissenslĂŒcken zu den Wirkungen der HPV-Impfung, der Auffrischung und dem langfristigen Nutzen. Umso wichtiger ist: Wie wird die Information der Interessierten und Betroffenen sichergestellt sein? Das Recht auf Information gehört zu den Rechten auf Gesundheit. Ohne unabhĂ€ngige Information ist eine selbstbestimmte Entscheidung fĂŒr oder gegen die Impfung nicht zu gewĂ€hrleisten. (Steckelberg et. al. 2005).
Im Rahmen einer KostenĂŒbernahme muss MĂ€dchen und ihren Eltern Information zur VerfĂŒgung gestellt werden, die unabhĂ€ngig und verstĂ€ndlich ist und auf verlĂ€sslichen Studien beruht.

Link
Frauengesundheitszentrum
www.fgz.co.at

Quellen

InformationsbroschĂŒren

Medienkontakt
Dr.in Felice Gallé
0316/83 79 98
felice.galle@fgz.co.at

Rita Obergeschwandner, 03.12.2012