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Humane Papilloma Viren (HPV) können Gebärmutterhalskrebs auslösen. 2006 wurde ein erster Impfstoff gegen HP-Viren auf den österreichischen Markt gebracht. Seither wird diskutiert, ob Bund, Länder beziehungsweise Sozialversicherung die Impfkosten übernehmen sollen – derzeit heftiger denn je. Dazu gibt es verschiedene Bedenken. Für Sylvia Groth, Geschäftsführerin des Grazer Frauengesundheitszentrums, geht es vor allem um die Bedeutung des PAP-Abstriches zur Gebärmutterhals-Früherkennung, die Preispolitik der Impfstoff-Hersteller und gute Dokumentation. „Frauen und Mädchen haben ein Recht auf Qualität“, betont Groth und ergänzt: „Zwingend ist außerdem unabhängige Information für Frauen und Mädchen als Grundlage ihrer Entscheidung für oder gegen eine Impfung.“
Hintergrund
1.PAP-Abstrich braucht Qualitätssicherung
Die HPV-Impfung ersetzt nicht das PAP-Screening. Daher sollten junge Frauen ab 20 Jahren regelmässig einen PAP-Abstrich am Gebärmutterhals machen lassen, auch wenn sie geimpft sind (ECDC 2012). Die vorliegenden Daten zeigen aber, dass beim PAP-Screening in Österreich Mängel bestehen (Rásky 2006; Regitnig 2007, 2008). Dringend bräuchte das PAP-Screening im Rahmen der Vorsorge neu eine Qualitätssicherung der Abnahme- und Untersuchungsqualität.
Wichtig ist, dass dies bei Übernahme der Kosten für die Impfung nicht aus dem Blick gerät.
2.Preisverhandlungen im Sinne der österreichischen SteuerzahlerInnen
Der Preis für die HPV-Impfung liegt in Österreich mit einem Apothekenpreis von 624 Euro sehr hoch. Eine Kostenübernahme würde die Gesundheitsausgaben des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung in einem hohen Maß belasten. (Experten sprechen von rund 20 Millionen Euro pro Jahr, Zechmeister et al. 2007). In Zukunft werden weitere Impfungen auf den Markt kommen. Auch hier werden die Herstellerfirmen durch Marketing eine zwingende Kostenübernahme propagieren.
Die schwedischen Gesundheitsbehörden haben den Preis der Impfung mit dem Hersteller zu 25 Euro pro Dosis, also insgesamt 75 Euro, ausverhandelt (Sparén 2012).
Sollten der Bund, die Länder und/oder die Sozialversicherung überlegen, die Kosten zu übernehmen, wären unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten optimale Preisverhandlungen zentral.
3. EinfĂĽhrung eines Impfregisters
Das European Centre for Desease Prevention and Control (ECDC) fordert als Standard bei der Einführung der HPV-Impfung eine Dokumentation der Personen, die geimpft werden, ein Monitoring zu den Wirkungen der Impfung und den Auswirkungen auf die Krebsvorstufen. Außerdem soll es eine Verschränkung mit dem Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs geben.
In Österreich gilt es ein Impfregister einzuführen. Der regelmäßigen Auswertung der Daten müssen auch Konsequenzen folgen.
4. Unabhängige Information für Frauen und Mädchen
Es bestehen nach wie vor viele offene Forschungsfragen und Wissenslücken zu den Wirkungen der HPV-Impfung, der Auffrischung und dem langfristigen Nutzen. Umso wichtiger ist: Wie wird die Information der Interessierten und Betroffenen sichergestellt sein? Das Recht auf Information gehört zu den Rechten auf Gesundheit. Ohne unabhängige Information ist eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Impfung nicht zu gewährleisten. (Steckelberg et. al. 2005).
Im Rahmen einer Kostenübernahme muss Mädchen und ihren Eltern Information zur Verfügung gestellt werden, die unabhängig und verständlich ist und auf verlässlichen Studien beruht.
Link
Frauengesundheitszentrum www.fgz.co.at
Quellen
InformationsbroschĂĽren
Medienkontakt
Dr.in Felice Gallé
0316/83 79 98
felice.galle@fgz.co.at